SERVICE
Unsere Leistungen im Detail:
Schadengutachten:
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall? Dann haben Sie ein Anrecht darauf, einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Sie als Unfallgeschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten. Die Sachverständigerkosten / Gutachtenkosten trägt grundsätzlich die eintretende Haftpflichtversicherung bzw. der Schädiger.
Als Geschädigter obliegt Ihnen die Beweispflicht über die Höhe Ihres Schadens und weiterer Ansprüche.
Was wird im Schadengutachten berücksichtigt?
Die korrekte Feststellung des Schadenumfanges, Reparaturkosten, Wertminderung Ihres Fahrzeuges und der entstandene Nutzungsausfall.
Oldtimer Wertgutachten:
Als Tüv Süd Auto Partner und Partner des TÜV SÜD ClassiC bieten wir im Oldtimer- und Youngtimerbereich eine Vielzahl von Dienstleistungen an.
Bewertungen von Fahrzeugen:
- für die Versicherungseinstufung
- für die Vorlage bei einem Kreditinstitut
- für die Vorlage bei einer Leasinggesellschaft
- bei Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen
- bei Fragen zur Originalität
- im Schadenfall ausführliche Schadenkalkulation und Gutachtenerstellung von qualifizierten Sachverständigen unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten klassischer Fahrzeuge
- vor, während und/oder nach einer Restauration